Neue Regelungen zum Testen

Passend zu den anstehenden Olympischen Winterspielen setzt unsere Regierung den Slalom duch die Pandemie fort: Hin und her – her und hin… Wir schwingen mit!

Nun also neue Regelungen zum Testen:

Erklärung der Ministerin:
Auch für Kitas und Schulen werden die Regelungen hinsichtlich nichtinfizierter Kinder und Jugendlicher sowie Erwachsener angepasst, so die Bildungsministerin und der Gesundheitsminister. „Unsere Schulen haben ein sehr hohes Schutzniveau, zusätzlich dazu haben wir eine sehr hohe Impfquote an unseren Schulen. Gleichzeitig mussten viel zu viele gesunde Schülerinnen und Schüler zuhause bleiben. Deshalb müssen sich – so wie in der Vergangenheit und wie in der überwiegenden Zahl der anderen Länder auch – künftig wieder ausschließlich infizierte Personen absondern. Es entfallen die Quarantäneregelungen für die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn. Weiterhin bleibt es dabei, dass sich die gesamte Lerngruppe im Anschluss an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen testet. Als weitere Sicherheitsmaßnahme werden die anlasslosen Testungen von bisher zwei auf jetzt drei Testungen pro Woche hochgefahren“, kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig an. Die Regelungen gelten zunächst bis zu den Winterferien, die am 21. Februar 2022 beginnen.

Diese Regelung tritt ab 31.1. in Kraft.

Also gilt ab sofort:

  • Nur noch die positiven Selbsttester gehen nach Hause – keine Absonderung der ” Sitznachbarn” oder „Kreuzsitzer“
  • Wir testen dreimal pro Woche: montags, mittwochs und freitags
  • Bei positiven Fällen in der Klasse wird 5 Tage infolge getestet