Auszug aus der Schulgesetz Rheinland Pfalz

Die Aufgaben des SEB werden gemäß Schulgesetz § 40 des Landes RLP geregelt

(1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

(2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.

Informationen zu Veranstaltungen des LEB und Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Landeselternbeirates http://leb.bildung-rp.de/start/aktuelles.html

weitere Auszüge des Schulgesetz (SchulG)
Vom 30. März 2004 § 40

Schulelternbeirat

(4) Der Schulelternbeirat ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei

  1. Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlagen und Einrichtungen,
  2. der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist,
  3. Anträgen an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule,
  4. der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften),
  5. Fragen im Zusammenhang mit Regelungen der Beförderung der Schülerinnen und Schüler,
  6. Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek und der Schülerbücherei,
  7. der Festlegung der beweglichen Ferientage.

 

(5) Des Benehmens mit dem Schulelternbeirat bedürfen

  1. die Maßnahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung,
  2. die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,
  3. die Einbeziehung der Schule in einen Schulversuch,
  4. die Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule,
  5. die Organisation von Unterricht und außerunterrichtlicher Betreuung in der Ganztagsschule,
  6. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die außerschulische Benutzung der Schulgebäude    und Schulanlagen.

(6) Der Zustimmung des Schulelternbeirats bedürfen folgende Maßnahmen der Schule:

  1. Abweichungen von der Stundentafel, soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind, um fachliche oder pädagogische Schwerpunkte zu setzen,
  2. Aufstellung von Grundsätzen eines besonderen unterrichtlichen Angebots,
  3. Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben,
  4. Regelungen für die Teilnahme von Eltern am Unterricht des eigenen Kindes,
  5. Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten,
  6. Einführung und Beendigung der Fünftagewoche und wesentliche Änderungen der Unterrichtszeit, soweit sie der einzelnen Schule überlassen sind,
  7. Abschluss von Schulpartnerschaften und Aufstellung von Grundsätzen für den Austausch von Schülerinnen und Schülern,
  8. grundsätzliche Fragen der Berufsberatung, der Gesundheitspflege, der Ernährung und des Jugendschutzes in der Schule,
  9. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen,
  10. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Organisation des Unterrichts bei besonderen Witterungsbedingungen,
  11. die Aufstellung der Hausordnung.

Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, so kann die Schulleiterin oder der Schulleiter oder der Schulelternbeirat die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen. Die Rechte der Schulaufsicht bleiben unberührt.

 

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WOW – Was für ein Schulfest!

Am Samstag, den 28.06.2025, fand unser diesjähriges Schulfest statt. Bei Sonnenschein und hohen Temperaturen ließen es sich die Eltern, Großeltern, ehemalige SchülerInnen und Freunde der Grundschule nicht nehmen, an unserem Festtag teilzunehmen. Die Besucher konnten die Ergebnisse der Projektwoche in den einzelnen Klassensälen begutachten, oder an Mitmachstation ihr Können ausprobieren. In der Projektwoche stand die Kunst im Vordergrund.

Ein Highlight war auch der Verkauf der Schülerzeitung. Schüler und Schülerinnen der einzelnen Klassenstufen waren in einer ganzjährigen AG damit beschäftigt, Inhalt für eine Schülerzeitung zu sammeln, zu bearbeiten und anschließend zu drucken. Am Ende des Schulfestes war die Schülerzeitung ausverkauft.

Ein besonderes Angebot waren die Trommelaktionen von Ibrahima Bob Ley Camara. Seit diesem Jahr bietet Herr Camara eine Trommel-AG an unserer Schule für alle Klassenstufen an. Von den mitreißenden, musikalischen Aktionen konnten die SchülerInnen bei 2-3 Darbietungen ihr Können unter Beweis stellen. Sehr motivierend waren die Mitmachaktionen für alle Anwesenden. Eltern, Großeltern und allen anderen Interessenten konnten ihre Trommelfähigkeiten ausprobieren und sich von Herrn Camara inspirieren lassen. Hier gilt es, dem Verein „Netzwerk-Hilfe“ aus Maxdorf zu danken, die für die tollen Aktionen mit Herrn Camara während der Schulzeit und auf dem Schulfest verantwortlich waren.

Bedanken möchten wir uns auch beim Förderverein, Schulelternbeirat, dem Betreuungsteam, dem Booki-Team und allen Helfern und Helferinnen, die diese Veranstaltung möglich und zu so einem schönen Fest gemacht haben. VIEL DANK!!!

Es war ein gelungener Tag, der bei jedem Anwesenden bestimmt in Erinnerung bleibt.

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