Auszug aus der Schulgesetz Rheinland Pfalz

Die Aufgaben des SEB werden gemäß Schulgesetz § 40 des Landes RLP geregelt

(1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

(2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.

Informationen zu Veranstaltungen des LEB und Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Landeselternbeirates http://leb.bildung-rp.de/start/aktuelles.html

weitere Auszüge des Schulgesetz (SchulG)
Vom 30. März 2004 § 40

Schulelternbeirat

(4) Der Schulelternbeirat ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei

  1. Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlagen und Einrichtungen,
  2. der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist,
  3. Anträgen an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule,
  4. der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften),
  5. Fragen im Zusammenhang mit Regelungen der Beförderung der Schülerinnen und Schüler,
  6. Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek und der Schülerbücherei,
  7. der Festlegung der beweglichen Ferientage.

 

(5) Des Benehmens mit dem Schulelternbeirat bedürfen

  1. die Maßnahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung,
  2. die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,
  3. die Einbeziehung der Schule in einen Schulversuch,
  4. die Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule,
  5. die Organisation von Unterricht und außerunterrichtlicher Betreuung in der Ganztagsschule,
  6. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die außerschulische Benutzung der Schulgebäude    und Schulanlagen.

(6) Der Zustimmung des Schulelternbeirats bedürfen folgende Maßnahmen der Schule:

  1. Abweichungen von der Stundentafel, soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind, um fachliche oder pädagogische Schwerpunkte zu setzen,
  2. Aufstellung von Grundsätzen eines besonderen unterrichtlichen Angebots,
  3. Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben,
  4. Regelungen für die Teilnahme von Eltern am Unterricht des eigenen Kindes,
  5. Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten,
  6. Einführung und Beendigung der Fünftagewoche und wesentliche Änderungen der Unterrichtszeit, soweit sie der einzelnen Schule überlassen sind,
  7. Abschluss von Schulpartnerschaften und Aufstellung von Grundsätzen für den Austausch von Schülerinnen und Schülern,
  8. grundsätzliche Fragen der Berufsberatung, der Gesundheitspflege, der Ernährung und des Jugendschutzes in der Schule,
  9. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen,
  10. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Organisation des Unterrichts bei besonderen Witterungsbedingungen,
  11. die Aufstellung der Hausordnung.

Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, so kann die Schulleiterin oder der Schulleiter oder der Schulelternbeirat die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen. Die Rechte der Schulaufsicht bleiben unberührt.

 

Neueste Beiträge

So schützen sich Kinder vor Übergriffen, Gewalt und Mobbing!

Die Volkshochschule in Rheinland-Pfalz veranstaltet am 17.04.2024  nachmittags für alle Schüler 1. – 6. Klasse aus der gesamten Region die Aktion „Kinderschutztraining“ in Form eines Onlinekurses.

Hierzu möchten wir auch gerne wieder die Kinder unserer Schule mit dazu einladen :))

Die Teilnahme ist freiwillig und die Anmeldung erfolgt zentral über die VHS Neustadt a. d. Weinstraße. Der Kursbeitritt ist vier Wochen lang jederzeit möglich!

Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Kind nicht bei einem Fremden mitgeht, wenn es z.B. auf
den Nachhauseweg, dem Spielplatz oder aus einem Auto heraus angesprochen wird?
Wie können Sie vermeiden, dass Ihr Kind gezieltes Opfer von Gewalt, Mobbing oder
Erpressung durch andere Kinder wird?
Um Ihr Kind vor Übergriffen und Gewalt im Alltag zu schützen, lernt Ihr Kind im Kurs
grundlegende Verhaltensmuster und Fähigkeiten, um in einer Gefahrensituation mit
Gleichaltrigen oder einem fremden Erwachsenen, stets richtig reagieren zu können.
Im Kurs wird Ihrem Kind jede Übung durch den Trainer ganz genau gezeigt und erklärt. Alle Inhalte sind leicht verständlich und schnell & einfach umsetzbar. Und das Üben macht auch noch jede Menge Spaß
Ihr Kind lernt u.a.: wie verhalte ich mich, wenn mich z.B. an der Bushaltestelle oder auf dem Schulweg ein Fremder anspricht oder ein Fahrzeug neben mir anhält und ich dazu aufgefordert werde einzusteigen?

Wie flüchte ich richtig, wie mache ich auf mich aufmerksam, wo bekomme ich Hilfe und wie erreiche ich, dass mir von Passanten auch wirklich geholfen wird?

Und warum sollte ich niemals jemanden folgen, der mir Hundewelpen oder Süßigkeiten verspricht?

Wer ist überhaupt ein „Fremder“?
Was ist Gewalt, wie entsteht sie und wie kann man ihr gewaltfrei entgehen?

Wie strahlt man Sicherheit aus und verlässt die Opferrolle?

Wie kann man sich effektiv und unkompliziert verteidigen?

Wie funktioniert wirkungsvolle Selbstbehauptung?

Wie sagt man überzeugend und richtig Nein?

Wie verhält man sich am Pausenhof situationsangemessen?

Wie geht man richtig bei Erpressung und Abziehdelikten vor?


Der Kurs hat ein klares Ziel: sichere, fröhliche und selbstbewusste Kinder.

 

In der Eltern-Info finden weitere Informationen zur Anmeldung

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